Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.
Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlaß wäre z.B. Sportfest, Weinfest, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc.
Sie können verschiedenste Dienstleistungen zum Bereich Gaststättengewerbe auch Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erledigen. Den Link dazu finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@hennef.de
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen teilgenommen haben, erhalten Sie eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis).
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
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