Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Um eine Gaststätte zu eröffnen, benötigen Sie einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer. Sie müssen wissen, wie Sie richtig mit Lebensmitteln umgehen und wie sie diese richtig aufbewahren.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer

    • im stehenden Gewerbe Getränke an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) 
    • zubereitete Speisen an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)


    oder

    • Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_603ca17fffe83709a2bc9e3f8c67e63f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Den Antrag, die Merkblätter und weitere Informationen erhalten Sie über die Downloads oder bei den zuständigen Sachbearbeitern der Gewerbeabteilung. Die erforderlichen Unterlagen sind von Fall zu Fall zum Teil sehr unterschiedlich. Daher ist es ratsam in einem persönlichen Gespräch alle Einzelheiten betreffend die Gaststättenerlaubnis zu erörtern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen teilgenommen haben, erhalten Sie eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis).

    Fristen

    Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Einzelfallprüfung. Die Gebühren sind von verschiedenen Faktoren wie Größe und Art des Betriebes abhängig. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100,00 Euro und 3.500,00 Euro und richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in der jeweils aktuellen Fassung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de