Spielhallen

    Spielhallenerlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Zum Betrieb einer Spielhalle wird eine glücksspielrechtliche Erlaubnis benötigt. Eine Antragstellung kann nur für Einzelspielhallen erfolgen. Spielhallen im baulichen Verbund oder im gemeinsamen Gebäude mit weiteren Spielhallen sind nicht erlaubt. Ein Mindestabstand von 350 m zu einer anderen Spielhalle soll nicht unterschritten werden. Spielhallen dürfen täglich längstens von 6 Uhr bis 1 Uhr geöffnet sein. Sie unterliegen dem Nichtraucher- und dem Jugendschutzgesetz. Demnach ist Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht gestattet. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch eine allgemeine Aufstellerlaubnis (§ 33c Abs. 1 Gewerbeordnung) sowie eine Geeignetheitsbestätigung (§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung) benötigt. Wurde in den Räumlichkeiten zuvor ein anderes Gewerbe ausgeübt, ist ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt zu stellen. Nach Erhalt der notwendigen Erlaubnisse kann das Gewerbe entsprechend angemeldet werden.

    Welche Unterlagen werden für die Bearbeitung eines Spielhallenantrages benötigt? Im Rahmen der Bearbeitung eines Antrages zur Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis erfolgt eine umfangreiche Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellenden. Darüber hinaus werden objektbezogene Unterlagen benötigt.

    Da im Regelfall vor der Antragstellung eine ausführliche Beratung durch die Sachbearbeitung erfolgt, können in Absprache entsprechende Gesprächstermine vereinbart werden. Bei einer Kontaktaufnahme kann Ihnen ggf. bereits mitgeteilt werden, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Erfahrungsgemäß können in solchen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden. Aus diesem Grunde werden Spielhallenanträge nicht versandt.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Spielrecht und illegale Gewerbeausübung - Ansprechpartner*innen (nach Name des Antragsstellenden) Buchstaben A-K

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23395

    Fax: +49 231 50-23395

    E-Mail: spielrecht@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0231/5025009

    Fax: 0231/5022326

    E-Mail: gewerbe@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Spielrecht und illegale Gewerbeausübung - Ansprechpartner*innen (nach Name des Antragstellenden) Buchstaben L-Z

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-27457

    Fax: +49 231 50-27457

    E-Mail: spielrecht@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    §§ 33c - 33i Gewerbeordnung (GewO)

    Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

    Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV NRW)

    Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Der Gebührenrahmen für die glücksspielrechtliche Spielhallenerlaubnis liegt zwischen 50 Euro und 5.000 Euro und richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebONRW). Da der Aufwand für die Bearbeitung glücksspielrechtlicher Anträge in jedem Einzelfall unterschiedlich ausfällt, wird die Gebühr über eine konkrete Aufwandserfassung ermittelt und zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de