Spielhallen
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wer braucht alles eine Spielhallenerlaubnis?
Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Erlaubnis. Eine Spielhalle ist dabei ein Unternehmen, welches dem Aufstellen von Spielgeräten oder der Veranstaltung von Spielen dient.
Hierzu zählen insbesondere
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten (z. B. Spielautomaten)
- Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit (z. B. Billard, Flipper)
- sonstige Spiele mit Gewinnmöglichkeit (z. B. Karten- und Wurfspiele)
Die Höchstzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten darf zwölf Geräte nicht überschreiten.
Dabei müssen pro Gerät mindestens zwölf Quadratmeter Grundfläche vorhanden sein, wobei Nebenräume, Treppen und Flure unberücksichtigt bleiben.
Bitte beachten Sie, dass andere Erlaubnisse wie Baugenehmigung, Gaststättenerlaubnis oder Aufstellererlaubnis gesondert beantragt werden müssen.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh