Spielhallen

    Spielhallen

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Wer eine Spielhalle oder eine ähnliche Unternehmung (Geräteaufsteller, andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit o. ä.) gemäß der Gewerbeordnung (u. a. 33c, d, i) bzw. Glücksspielstaatsvertrag mit dem dazugehörigen Ausführungsgesetz betreiben will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis.

    Die Erlaubnis ist an bestimmte Personen, Räume und an eine bestimmte Betriebsart gebunden. Jede hierauf bezogene Änderung (z. B. Inhaberwechsel, bauliche Veränderung) macht eine neue Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden.

    Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Amt für öffentliche Ordnung auf.

    In Sachen "Sportwetten" nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bezirksregierung Münster auf.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Gladbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02043992677

    Fax: 02043991320

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    Die erforderlichen und einzureichenden Unterlagen sind dem hinterlegten Antragsformular zu entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de