Spielhallen
Beschreibung
Hinweise für Gladbeck
Wer eine Spielhalle oder eine ähnliche Unternehmung (Geräteaufsteller, andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit o. ä.) gemäß der Gewerbeordnung (u. a. 33c, d, i) bzw. Glücksspielstaatsvertrag mit dem dazugehörigen Ausführungsgesetz betreiben will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an bestimmte Personen, Räume und an eine bestimmte Betriebsart gebunden. Jede hierauf bezogene Änderung (z. B. Inhaberwechsel, bauliche Veränderung) macht eine neue Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden.
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Amt für öffentliche Ordnung auf.
In Sachen "Sportwetten" nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bezirksregierung Münster auf.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gladbeck
Die erforderlichen und einzureichenden Unterlagen sind dem hinterlegten Antragsformular zu entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen