Spielhallen

    Spielhallen

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gewerbe: Spielhallenerlaubnis gem. § 33 I GewO

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben möchten, welches

    • ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten
    • oder der Veranstaltung anderer Spiele
    • oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient,

    benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde.

    Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Sankt Augustin

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt-Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241243 285

    Fax: 02241/24377-285

    E-Mail: Peter.Muenz@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
    • Führungszeugnis Belegart "O" für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
    • bei juristischen Personen: Vorlage des Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister sowie des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung
    • Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
    • Baugenehmigung oder Grundrisszeichnungen
    • amtl. Lageplan.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de