Spielhallen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Gewerbe: Spielhallenerlaubnis gem. § 33 I GewO
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben möchten, welches
- ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten
- oder der Veranstaltung anderer Spiele
- oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient,
benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Führungszeugnis Belegart "O" für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
- bei juristischen Personen: Vorlage des Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister sowie des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
- Baugenehmigung oder Grundrisszeichnungen
- amtl. Lageplan.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin