SpielhallenOnline erledigen
Spielhallen
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Eine Spielhalle ist ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Geldspielgeräten, Warenspiel oder Unterhaltungsspielgeräten dient. Wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle übernehmen oder einen neuen Spielhallenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis. Im Genehmigungsverfahren wird eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert. Die Spielhallenerlaubnis können Sie bei Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales der Stadt Burscheid mit dem Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis beantragen. Der Antrag kann vorzugsweise postalisch (Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid) erfolgen oder persönlich bei dem zuständigen Ansprechpartner abgegeben werden. Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO bei der Gewerbemeldestelle anzumelden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-369
Fax: 02174 670-111
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670 306
E-Mail: ordnung@burscheid.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burscheid
SpielverordnungGlückspielstaatsvertrag (GlüStV)Ausführungsgesetz NRW zum GlüStVGewerbeordnung
Weitere Informationen
Hinweise für Burscheid
Antrag auf eine Spielhallenerlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen