Spielhallen

    Spielhallen

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Für das Betreiben einer Spielhalle wird eine Erlaubnis benötigt. Diese Erlaubnis wird durch das Referat Recht und Ordnung der Stadt Langenfeld erteilt.

    Notwendige Unterlagen:

    Den Antrag, die Merkblätter und weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern des Referates Recht und Ordnung. Für den Betrieb einer Spielhalle wird eine Erlaubnis nach § 24 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) i.V.m. § 16 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV NRW) benötigt. Diese Erlaubnis muss vor der Eröffnung des Spielhallenbetriebes vorliegen.  Die zu erteilende Erlaubnis ist sowohl standort-, objekt- als auch personenbezogen und kann nur erteilt werden, wenn die Eignung der Räumlichkeiten und die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. Aus diesem Grunde ist eine Spielhallenerlaubnis auch dann erforderlich, wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle von jemand anderen übernehmen, die Spielhalle um zusätzliche Räume erweitern oder eine weitere Spielhalle eröffnen wollen. Es wird aufgrund der komplexen Voraussetzungen die Vereinbarung eines Beratungsgesprächs mit den Sachbearbeitern der Gewerbeabteilung empfohlen.

    Rechtliche Grundlagen:

    § 24 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) i.V.m. § 16 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV NRW)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Langenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 021737942300

    E-Mail: ordnung@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de