Bebauungsplan Genehmigung
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes festzustellen erfordert eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung.
In Bebauungsplänen gibt es z.B. Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung oder überbaubare Grundstücksflächen. Auch in Gebieten ohne Bebauungsplan sind planungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Weiterhin sind in der Bauordnung und den vielen Baunebenrechtsbereichen (z.B. Erschließung, Denkmalschutz, Verkehrsrecht, Umweltrecht usw.) Anforderungen enthalten, die eingehalten werden müssen.
Im BTBA erhalten Sie folgende Auskünfte:
- Planungsrecht: Wo darf was gebaut werden?
- Gebietsausweisungen
- Festsetzungen von Bebauungsplänen
- Bauberatung
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Ansprechpartner
Bautechnisches Bürgeramt
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Telefon Festnetz: 02381 17-4324
Fax: 02381 17-2958
Sachgebiet Mitte, Bockum-Hövel, Heessen (61.22)
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Telefon Festnetz: 02381 17-4132
Sachgebiet Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen (61.21)
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Telefon Festnetz: 02381 17-4121
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen