Eichenprozessionsspinner auf privatem Grund Entgegennahme
Hinweise für Metelen
Beschreibung
Hinweise für Metelen
Zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner hat die Gemeinde Metelen ein Infoblatt entwickelt. Neben allgemeinen Hinweisen zu Lebensweise und Verbreitung der Insekten sind hier auch Informationen zu möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, vorbeugenden Maßnahmen und weiteren Informationsquellen aufgeführt.
Die Gemeinde Metelen wird auch in diesem Jahr vorrangig in allen sensiblen öffentlichen Bereichen, wie Spiel- u. Sportplätze, stärker genutzte Aufenthaltsbereiche in Grünanlagen und an stark frequentierten Straßen und Wegen die Eichen überprüfen und die Raupen bzw. Raupennester sukzessive durch Absaugung beseitigen. Bei sehr starkem Befall kann es in besonders gefährdeten Bereichen zeitweise zu Sperrungen der Flächen kommen, bis die Beseitigung der Nester erfolgt ist.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Wer den Eindruck hat, dass ein Befall auf einer öffentlichen Fläche noch nicht von den Fachleuten entdeckt wurde, kann dies der Gemeindeverwaltung über das Online-Formular mitteilen. Die Bekämpfung und Beseitigung der Raupen und deren Nester erfolgt auf kommunaler Ebene ausschließlich unter Anwendung von Atemschutz und Schutzbekleidung.
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell gemeldeten Nestfunde.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Metelen
Keinesfalls selbst tätig werden, um die Nester zu beseitigen! Durch Abflammen oder Abspritzen können die Brennhaare aufgewirbelt werden und sich weiter verteilen.
Jeden direkten Kontakt mit den Raupen und deren Nestern auch über den fraglichen Zeitraum hinaus (z.B. bei der Gartenarbeit oder bei Ausflügen) unbedingt vermeiden. Das gilt auch für bereits verlassene Nester, denen die Brennhaare nach wie vor anhaften.
Bei einem Befall im Garten oder in unmittelbarer Nähe draußen keine Wäsche trocknen oder Spielgeräte nutzen. Bei Kontakt ein Duschbad inkl. Haarwäsche nehmen und die Kleidung wechseln. Kleidung bei mindestens 60 ° waschen.
Befallene Gebiete und mit Warnschildern gekennzeichnete bzw. abgesperrte Bereiche meiden. Nicht an dort vorhandene Tischgruppen/Bänke oder auf die Wiese setzen.
Bei einem Aufenthalt in befallenen Gebieten notfalls Nacken, Hals, Arme und Beine bedecken.
Bei dem Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen einen Arzt konsultieren und auf einen Kontakt mit den Raupenhaaren hinweisen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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