Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Leistungen bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Zuschuss zu Mitgliedsbeiträgen für kulturelle und sportliche Aktivitäten, z.B. Sportverein oder Musikschule (Fitness-Studios sind ausgeschlossen)
Leistungen bis maximal zum 25. Lebensjahr:
- Übernahme der Kosten für ein- und mehrtägige Klassenfahrten der Kindertagesstätte oder Schule
- Pauschalen für Schulbeihilfe, beispielsweise für Schultasche, Sportzeug, Füller und Stifte
- Übernahme der Kosten für Schülerbeförderung, sofern es sich um das bereits vergünstigte SchokoTicket oder Deutschlandticket Schule handelt
- Übernahme der Kosten für Lernförderung (Nachhilfe)
- Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen an Kindertagesstätten oder Schulen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren,
- die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- oder deren Familien folgende Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
- die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf
- Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heiligenhaus
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
- Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Hinweis: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Hinweis:
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner.
Fristen
Hinweise für Heiligenhaus
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heiligenhaus
Kosten
Hinweise für Heiligenhaus
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heiligenhaus
Weitere Informationen
Hinweise für Heiligenhaus
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.10.2023
Stichwörter
Hinweise für Heiligenhaus