Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Bürgergeld

    Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Welche Leistungen gibt es?

    Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen (durch anklicken der Links erhalten Sie weitere Informationen):

    Die große Bandbreite der Anbieter*innen und Beteiligten am Bildungspaket in Mönchengladbach finden Sie unter Anbieter*innen und Angebote. Hier stellen sich die Anbieter*innen aus den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Lernförderung vor.

    Möchten Sie als Verein, Institution, Initiative oder Gruppe am Bildungspaket beteiligt sein, haben Sie im Anmeldeformular die Möglichkeit, Ihr Angebot darzustellen und Kontaktdaten zu übermitteln. In der Koordinierungsstelle wird Ihr Angebot dann geprüft und in die entsprechende Rubrik eingepflegt.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4d809f601129c20e92c5af8d85643a9b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bildungs- und Teilhabeleistungen für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag ein. Diesen können Sie auch direkt online (siehe roter Button unten) einreichen. Weitere notwendige Unterlagen finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung. 

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren,
      • die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf 
        • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
        • Sozialhilfe
        • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
      • oder deren Familien folgende Leistungen beziehen:
        • Kinderzuschlag oder
        • Wohngeld
    • Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.

    • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
    • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. 
      • Hinweis: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen.
    • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
    • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Hinweis:

    Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

    Fristen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mönchengladbach

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de