Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, können auch Hilfen über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
- Hilfen für Lernförderung
- Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit)
- ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule sowie in der Kindertagespflege
- Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
- Schüler-Beförderungskosten
- Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bildung und Teilhabe (BuT)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-57180
Fax: +49 201 889156705
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Nachweise für die jeweils beantragte Leistung
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Essen
Das Formular "Bildungs-und Teilhabepaket Leistungen" können Kinder und Jugendliche aus Familien beantragen, die
- Bürgergeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Asylbewerberleistungen
- Kindergeld mit Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Das von Ihnen ausgefüllte Formular für "Bildung und Teilhabe" wird dem zuständigen Team zur Sichtung und Bearbeitung zugeleitet.
Die Zahlungen der Kosten werden direkt an die Schule / KiTa, Anbieter oder an Sie als leistungsberechtigte Person überwiesen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
Ca. 4 - 6 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.10.2023
Stichwörter
Hinweise für Essen