Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Beschreibung der Aufgaben
- Bearbeitung von Anträgen nach der Baumschutzsatzung
- Beratung in Sachen Baumschutz / Baumpflege / Baumfällung
Hinweis: Bei Fragen oder Hinweisen zu städtischen Bäumen oder Grünanlagen finden Sie Ihre Ansprechperson bei den Servicebetrieben der Stadt Kamen (Kontakt: servicebetriebe(at)stadt-kamen.de).
Allgemeine Hinweise zu Fällungs- bzw. Rückschnittsanträgen
Seit 1978 gilt in Kamen eine Baumschutzsatzung. Sie regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne.
In der aktuellen Fassung schützt sie Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend, wobei einer der Stämme mindestens 50 cm Umfang aufweisen muss.
Obstbäume fallen nicht unter die Satzung, jedoch Zier- oder Wildformen sowie Walnussbäume und Esskastanien.
Nicht nur die Entfernung eines geschützten Baumes ist erlaubnispflichtig, sondern auch ein Kronenschnitt, wenn er über die fachliche Kronenpflege (nach den anerkannten Regeln) hinausgehen soll und zu einer wesentlichen Veränderung des Kronenaufbaus und evtl. zu einer Schädigung des Baumes führen kann.
Soll ein geschützter Baum stark beschnitten oder gefällt werden, so ist hierfür eine Erlaubnis erforderlich, die unter Angabe von Gründen schriftlich bei der Stadt Kamen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt, Rathausplatz 1, 59174 Kamen zu beantragen ist. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer*innen und Nutzungsberechtigte bzw. Beauftragte (mit Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Der Antrag auf eine Fällungs- oder Rückschnittserlaubnis ist vom Antragsteller/von der Antragstellerin nachvollziehbar zu begründen. Außerdem muss er Angaben zur Baumart, zum Standort (Anschrift), zum Stammumfang und nach Möglichkeit auch Fotos und einen Lageplan/eine Skizze enthalten.
Weitere Informationen können der Baumschutzsatzung entnommen oder bei der Stadt Kamen erfragt werden
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
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