Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Beschreibung der Aufgaben
    • Bearbeitung von Anträgen nach der Baumschutzsatzung
    • Beratung in Sachen Baumschutz / Baumpflege / Baumfällung

    Hinweis: Bei Fragen oder Hinweisen zu städtischen Bäumen oder Grünanlagen finden Sie Ihre Ansprechperson bei den Servicebetrieben der Stadt Kamen (Kontakt: servicebetriebe(at)stadt-kamen.de).

    Allgemeine Hinweise zu Fällungs- bzw. Rückschnittsanträgen

    Seit 1978 gilt in Kamen eine Baumschutzsatzung. Sie regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne.
    In der aktuellen Fassung schützt sie Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend, wobei einer der Stämme mindestens 50 cm Umfang aufweisen muss.
    Obstbäume fallen nicht unter die Satzung, jedoch Zier- oder Wildformen sowie Walnussbäume und Esskastanien.

    Nicht nur die Entfernung eines geschützten Baumes ist erlaubnispflichtig, sondern auch ein Kronenschnitt, wenn er über die fachliche Kronenpflege (nach den anerkannten Regeln) hinausgehen soll und zu einer wesentlichen Veränderung des Kronenaufbaus und evtl. zu einer Schädigung des Baumes führen kann.

    Soll ein geschützter Baum stark beschnitten oder gefällt werden, so ist hierfür eine Erlaubnis erforderlich, die unter Angabe von Gründen schriftlich bei der Stadt Kamen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt, Rathausplatz 1, 59174 Kamen zu beantragen ist. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer*innen und Nutzungsberechtigte bzw. Beauftragte (mit Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7986ac47e9909ea5b53fc25b2adde664

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60.2 Planung, Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Der Antrag auf eine Fällungs- oder Rückschnittserlaubnis ist vom Antragsteller/von der Antragstellerin nachvollziehbar zu begründen. Außerdem muss er Angaben zur Baumart, zum Standort (Anschrift), zum Stammumfang und nach Möglichkeit auch Fotos und einen Lageplan/eine Skizze enthalten.

    Weitere Informationen können der Baumschutzsatzung entnommen oder bei der Stadt Kamen erfragt werden

    Formulare

    Hinweise für Kamen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de