Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums AusnahmegenehmigungOnline erledigen

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen.

    Gleiches gilt für Bäume, die außerhalb des Waldes oder außerhalb von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Gärtnerisch genutzte Grundflächen umfassen Nutz- und Ziergärten, Rasensportanlagen, Friedhöfe und Grünanlagen.

    Bitte beachten Sie aber bei Fällung eines Baumes auf Ihrem Privatgrundstück die Vorgaben der Kölner Baumschutzsatzung und des Artenschutzes!

    Sofern Sie innerhalb der Schutzfrist eine Beseitigung oder einen umfassenden Rückschnitt an Gehölzen durchführen müssen, benötigen Sie eine Genehmigung. Stellen Sie bitte in diesem Fall einen formlosen, schriftlichen Antrag an die Untere Naturschutzbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt.

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Freilandartenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: 0221 / 221-24612

    E-Mail: 571-UNB@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Begründung
      warum eine Entfernung oder ein umfassender Rückschnitt zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich ist.
    • Lageplan oder Skizze
      aus dem die Lage des zu entfernenden Gehölzes zweifelsfrei entnommen werden kann.
    • Foto
      Bitte fügen Sie ein aussagekräftiges Foto von der Hecke, des Gehölzes bei.
    • Beschreibung
      Art, Größe, wenn möglich Alter der Hecke, des Gehölzes.

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Bundesnaturschutzgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Genehmigung: Die Verwaltungsgebühr für eine Genehmigung beträgt im Regelfall bei geringem Verwaltungsaufwand 30 Euro.
    (Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen, Tarifstellen: 15b.8.1)

    Ablehnung: Auch eine Ablehnung des Antrags wegen nicht ausreichender Gründe ist gebührenpflichtig. Die Ablehnungsgebühr beträgt drei Viertel der Gebühr, die für eine Genehmigungserteilung vorgesehen ist.
    (Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen, § 5 Absatz 2).

    Bei einem Vorgang mit geringem Verwaltungsaufwand werden für eine Ablehnung 22,50 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de