Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Das Aufenthaltsrecht sieht folgende Aufenthaltstitel vor:

    • Visum
    • befristete Aufenthaltserlaubnis
    • Blaue Karte EU
    • ICT-Karte
    • mobile ICT-Karte
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
    • Aufenthaltsdokument-GB

    Bis auf das Visum werden die Genehmigungen als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Die Ausländerbehörde entscheidet über den Antrag und die Art des Aufenthaltstitels und übermittelt die Daten einschließlich einem Passbild und den Fingerabdrücken an die Bundesdruckerei. Dort wird der elektronische Aufenthaltstitel produziert und anschließend der Behörde zur Aushändigung übersandt.

    Je nachdem aus welchem Grund Sie sich im Kreis Soest aufhalten, sind unterschiedliche Unterlagen für die Erteilung / Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis notwendig.

    Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen

    Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel und haben einen neuen Pass bekommen? Dann sollten Sie sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen. Daher möchten wir Sie bitten, sich auf der für Sie passenden Seite zu informieren.

    Abholung des Aufenthaltstitels (eAT)
    1. Nach Ihrer persönlichen Vorsprache für die Aufnahme biometrischer Daten bis zur Aushändigung im Service-Center dauert es aktuell rund 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
    2. Wenn Sie den Brief der Bundesdruckerei mit PIN- und PUK-Nummer erhalten haben, liegt Ihr elektronischer Aufenthaltstitel 2 Wochen später in der Ausländerbehörde, Osthofen-Thomä-Wallstraße 2, zur Abholung für Sie bereit. 
    3. Aktuell erfolgt die Ausgabe täglich ab 08:00 Uhr ohne Terminvergabe innerhalb der Terminsprechstunden der Ausländerbehörde. 
    4. Sollten Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nicht persönlich abholen können, geben Sie bitte der von Ihnen zur Abholung beauftragten Person eine Vollmacht und alle unten aufgeführten Dokumente mit. Dies gilt auch, wenn Eltern den elektronischen Aufenthaltstitel ihrer volljährigen Kinder abholen möchten. Die Vollmacht können Sie hier herunterladen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c2b41f210c552de9fc8de6ae6c50937b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Benötigte Unterlagen:

    • aktuell gültiger Nationalpass,
    • alter elektronischer Aufenthaltstitel inklusive Zusatzblatt (sofern ausgestellt),
    • Fiktionsbescheinigung (sofern ausgestellt),
    • alter Reiseausweis (sofern ausgestellt),
    • sonstige Ausweispapiere (sofern ausgestellt),
    • Vollmacht

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • Nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben, teilen wir Ihnen innerhalb von vier Wochen einen Termin für die Abholung des Aufenthaltstitels mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de