Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie online eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen.

    Hinweis:

    Lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen.   Geschäftsfähigkeit
    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um rechtswirksam zu handeln. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes eine Vertretung.

    Wenn Sie 18 Jahre alt sind, aber zum Kreis der beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Personen gehören, müssen Sie sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen.   Hier bereiten Sie Ihren Termin in der Ausländerbehörde vor
    Mithilfe des Online-Dienstes können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an die Ausländerbehörde übermitteln. Beachten Sie bitte, dass dies dazu dient, Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde vorzubereiten. Die Nutzung des Online-Dienstes kann die individuelle Beratung in der Ausländerbehörde nicht ersetzen. Aus diesem Grund schließt sich im Anschluss an den elektronischen Versand Ihres Anliegens in jedem Fall ein persönlicher Termin in der Ausländerbehörde an, bei dem Sie Ihre Situation noch einmal detailliert darstellen, weitere Informationen geben oder Fragen stellen können. Erst dann wird die Behörde über Ihr Anliegen entscheiden.

    Der Online-Dienst erteilt Ihnen Auskünfte auf der Grundlage Ihrer Eingaben. Diese Auskünfte stellen keine Entscheidung der Ausländerbehörde dar. Sollten Sie Fragen haben oder einmal nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Ausländerbehörde.   Sie können Informationen nachreichen
    Es ist unproblematisch, wenn Ihnen beim Absenden Ihres Antrags noch nicht alle erforderlichen Informationen oder Unterlagen vorliegen. Diese können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der Ausländerbehörde nachreichen (z.B. per Post, E-Mail oder Fax).

    Machen Sie richtige und vollständige Angaben
    Wenn Sie sich für die Nutzung des Online-Dienstes entscheiden, sollten Sie darauf achten, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten. Es ist auch möglich, Angaben nachträglich zu korrigieren. Dies sollte jedoch möglichst noch vor dem Termin in der Ausländerbehörde erfolgen.
      Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?   Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!  

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b8ce29b4f67dd875ccd0c1bf43e29222

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerbehörde (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

    • Ihr Ausweisdokument (Reisepass oder Passersatzpapier),
    • Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument, falls vorhanden (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis),
    • Wenn Sie in Vertretung für eine andere Person handeln: Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:

    • Nachweise über das Bestehen der familiären Beziehung zu Ihrer Bezugsperson (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde),
    • Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse (z.B. Sprachzertifikate),
    • Beim Nachzug zu einem ausländischen Familienmitglied: Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag) und Ihren Krankenversicherungsschutz.

    Nicht alle der aufgeführten Dokumente sind auch zwingend online einzureichen. Es empfiehlt sich jedoch, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28 AufenthG

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de