Rundfunkbeitrag abmelden
Hinweise für Hille
Beschreibung
Hinweise für Hille
Für jede Wohnung wird ein monatlicher Rundfunkbeitrag erhoben. Wieviele Personen in dieser Wohnung leben, ist für die Erhebung nicht ausschlaggebend.
Unter bestimmten Umständen ist eine Ermäßigung bzw. eine Befreiung von der Gebührenpflicht möglich. Seit dem 01.04.2005 werden Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ausschließlich durch den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln, bearbeitet:
Kontaktdaten:
Service-Telefon: 01806 999 555 10*
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten:
Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr
*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Hille
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Rechtsgrundlage(n)
§ 7 Abs. 2 RBStV i. V m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 RBStV
Verfahrensablauf
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Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder Ihres Namens, müssen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio umgehend mitgeteilt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014