Rundfunkbeitrag abmelden
Hinweise für Wadersloh
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Die Anträge werden vom Bürgerserviceteam entgegengenommen, gegebenenfalls bestätigt oder beglaubigt und an ARD, ZDF und Deutschlandradio weitergeleitet.
Der Bewilligunsbescheid wird Ihnen direkt übersendet.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite der ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Information
Einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung bzw. -ermäßigung können folgende Personen stellen:
- Schwerbehinderte mit dem Vermerk "RF" im Schwerbehindertenausweis (nur Ermäßigung)
- Studenten
- Personen, die Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten
- Personen, die Pflegezulagen nach § 267 Abs.1 Lastenausgleichsgesetz erhalten
- Personen, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch III und Sozialgesetzbuch XII erhalten
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Bei Schwerbehinderten benötigen wir den Schwerbehindertenausweis
- Bei Studenten werden neben der Immatrikulationsbescheinigung der Nachweis über Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder eine
- Unterhaltserklärung der Eltern sowie anderweitige Einkommensnachweise und der Mietvertrag benötigt.
Formulare
Hinweise für Wadersloh
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Rechtsgrundlage(n)
§ 7 Abs. 2 RBStV i. V m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 RBStV
Verfahrensablauf
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Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wadersloh
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
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