Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag abmelden

    Hinweise für Herzogenrath

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

    Sie erhalten Sozialleistungen, Ausbildungsförderung oder haben gesundheitliche Einschränkungen (Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen).

    Antragsformulare erhalten Sie auch an der Infothek der Stadtverwaltung Herzogenrath.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerdienste - A 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerdienste - A 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
    • Meldebescheinigung
    • Sofern erforderlich:
      • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
      • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

    Formulare

    Hinweise für Herzogenrath

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    § 7 Abs. 2 RBStV i. V m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 RBStV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herzogenrath

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herzogenrath

    Kosten

    Hinweise für Herzogenrath

    Abmeldung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie Online unter: Rundfunkbeitrag.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de