Vorname

    Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG)

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Die Antragsaufnahme kann beim Standesamt in Goch erfolgen, wenn Sie in Goch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Über den Antrag wird beim Landrat des Kreises Kleve als Namensänderungsbehörde entschieden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_41d01260ed7488b71b2392a3e2b2c4e4

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Der Familienname eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Staatenlosen oder heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder eines Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Die Anträge können beim Standesamt in Goch gestellt werden, wenn Sie in Goch wohnen.

    Dazu reichen Sie die zuvor zu erfragenden Dokumente beim Standesamt ein. Nach Feststellung der Vollständigkeit erhalten Sie einen Termin zur Antragstellung.

    Der Antrag wird mit den Dokumenten an die Kreisverwaltung als Namensänderungsbehörde weitergeleitet und dort bearbeitet.

    Wird dem Antrag entsprochen, wird Ihnen eine entsprechende Namensänderungsurkunde ausgestellt.

     

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Änderung eines Vornamens: 50,00€ bis 300,00€
      Zahlungsziel:
      Die Gebühren werden von der Namensänderungsbehörde festgesetzt.
    • Änderung eines Familiennamens: 50,00€ bis 1.200,00€
      Zahlungsziel:
      Die Gebühren werden von der Namensänderungsbehörde festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

     

    Beachten Sie bitte, dass auch im Falle einer Ablehnung der Namensänderung eine - verminderte - Gebühr zu entrichten ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de