Vorname

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Zum Thema Einbenennung, Namensbestimmung und Namenserteilung bietet das Standesamt Video- und Telefonberatungstermine an. Einen Termin können Sie hier vereinbaren.

    Grundsätzlich führt das Kind den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.

    Wenn die Eltern verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, führt das Kind diesen Namen als Geburtsnamen. Haben die Eltern keinen Ehenamen bestimmt, müssen sie bei der Beurkundung des ersten gemeinsamen Kindes einen der beiden Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen.

    Eine nicht verheiratete Mutter kann durch gemeinsame Erklärung mit dem Kindesvater dem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen. Allerdings muss vorher die Vaterschaft zu dem Kind erklärt worden sein.

    Durch Einbenennung kann die Kindesmutter mit Zustimmung des Kindesvaters dem Kind den Ehenamen der neuen Ehe erteilen. Hierzu sind allerdings die Zustimmungen des Ehemannes und Kindesvaters zwingend erforderlich.

    Sollte zum Beispiel der Kindesvater der Einbenennung nicht zustimmen, kann die Kindesmutter zum Wohl des Kindes einen Unterschriftsersatz durch das Familiengericht erwirken .

    Bei Nachfragen schicken Sie uns bitte eine Mail an geburten@krefeld.de

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 138

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2367

    E-Mail: geburten@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    alleinige Sorgebescheinigung vom Jugendamt (Negativbescheinigung), Meldebescheinigung der "gesamten Familie", dass man in einem Haushalt lebt, Abschrift des Familienbuches oder der Heiratsurkunde dieser Ehe

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Persönliches Erscheinen und Unterschrift, ansonsten mit schriftliche Vollmacht.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de