Reitkennzeichen verlängern
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg erhältlich. Die Ausgabe erfolgt nur nach Terminvereinbarung unter den auf der Seite des Kreises genannten Kontaktdaten.
Folgende Neuerungen/ Änderungen können Sie online vornehmen:
- Neuantrag Reitkennzeichen: Beantragung eines Reitkennzeichens mit aktuellen Jahresaufklebern
- Antrag (Ersatz-)Reitkennzeichen: Beantragung eines Reitkennzeichens ohne Jahresaufkleber
- Antrag Jahresaufkleber: Beantragung von Jahresaufklebern - bei bereits vorhandenen Reitkennzeichen
- Veränderungsanzeige: Abmeldung, Mitteilung von Änderungen (z. B. Anschrift, etc.), Übertragung oder Ruhendstellung des Reitkennzeichens (siehe bei Fristen)
- Verlustmeldung: eines Reitkennzeichens und/oder Jahresaufklebers -> Nach Meldung des Verlusts muss ein Ersatzkennzeichen (siehe Nr. 2) beantragt werden!
Beachten Sie hierbei bitte, dass nur derjenige Änderungen vornehmen kann, dem das betreffende Reitkennzeichen zugeteilt wurde.
Nach Abschluss Ihres Online-Auftrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rhein-Sieg-Kreis: Amt für Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02241 133-018
Fax: 02241 132179
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/?2&releaseUserId=05154036-0002-0019&releaseID=5fbe043901a0660d0c3667c4&releaseOrganizationID=05154036-0002&assistant=KFAS_KreisKleve_605_Umwelt_01&translation=false&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare.krzn.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5fbe043901a0660d0c3667c4&oID=05154036-0002&kdnr=05154036-0002
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber (Reiterplaketten) per Formular beantragen
- Gebühren entrichten
- Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Alfter
Reitabgabe 2023:
Die Jahresaufkleber - gültig für ein Kalenderjahr - werden für Privatpersonen gegen eine Gebühr von 31,06 Euro, neue Kennzeichen für 10,00 Euro (Neuanträge komplett = 41,06 Euro) abgegeben.
Wer gewerblich Pferde/Ponys gegen Entgelt anderen zur Verfügung stellt, zahlt 81,06 Euro für den Jahresaufkleber und 10,00 Euro für das Kennzeichenpaar (bei Neuanträgen 91,06 Euro für den Satz aus Kennzeichen und Jahresaufkleber).
Hinweise (Besonderheiten)
Bei automatischer Verlängerung werden die Reiterplaketten vor Ablauf des Jahres inklusive Rechnung postalisch verschickt.
Weitere Informationen
Hinweise für Alfter
Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Reiten finden Sie auf der Seite "Reiten im Rhein-Sieg-Kreis".
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Alfter