Reitkennzeichen verlängern
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Wenn Sie ein bereits bestehendes Kennzeichen verlängern wollen, können Sie über das Portal den Antrag einreichen. Sollten Sie zusätzlich ein weiteres (neues) Kennzeichen benötigen, können Sie dieses ebenfalls über das Portal (Neuantrag/Zusatzkennzeichen) anfordern.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/?2&releaseUserId=05154036-0002-0019&releaseID=5fbe043901a0660d0c3667c4&releaseOrganizationID=05154036-0002&assistant=KFAS_KreisKleve_605_Umwelt_01&translation=false&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare.krzn.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5fbe043901a0660d0c3667c4&oID=05154036-0002&kdnr=05154036-0002
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber (Reiterplaketten) per Formular beantragen
- Gebühren entrichten
- Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bei automatischer Verlängerung werden die Reiterplaketten vor Ablauf des Jahres inklusive Rechnung postalisch verschickt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
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