Reitkennzeichen verlängern
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchten, benötigen Sie nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gelbe Reitplaketten. Diese Reitplaketten müssen Sie gut sichtbar, beidseitig am Zaumzeug des Pferdes anbringen und mit den aktuellen Jahresaufklebern versehen. Für die Übersendung der aktuellen Aufkleber, die jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres gelten, wird eine Reitabgabe erhoben. Diese dient der Unterhaltung und Anlage von Reitwegen.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Frau Cakal
0221 / 221-33166
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
Fax: 0221 / 221-24612
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Erstantrag:
Bitte senden Sie den Erstantrag an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Die Antragstellerin, der Antragsteller muss volljährig sein. - Verlängerung:
Wenn Sie bereits Reitkennzeichen besitzen, werden Ihnen automatisch am Anfang eines neuen Jahres die aktuellen Jahresaufkleber zu geschickt. - Verlust oder Beschädigung
Die Nummern der Reitplaketten sind einmalig. Bei Verlust oder Beschädigung kann dieses Reitkennzeichen nicht nochmal ausgegeben werden.
Sollten Sie ein oder beide Reitkennzeichen verlieren, so zeigen Sie uns dies bitte unverzüglich an.
Formulare
https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/?2&releaseUserId=05154036-0002-0019&releaseID=5fbe043901a0660d0c3667c4&releaseOrganizationID=05154036-0002&assistant=KFAS_KreisKleve_605_Umwelt_01&translation=false&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare.krzn.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5fbe043901a0660d0c3667c4&oID=05154036-0002&kdnr=05154036-0002
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
§ 62, § 77 Abs. 1 Nr. 15 und § 78 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2016, sowie § 17 der Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Oktober 1986 jeweils in gültiger Fassung.
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber (Reiterplaketten) per Formular beantragen
- Gebühren entrichten
- Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Die Reitabgabe bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr (1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres) und beträgt für Privatpersonen für den Erstantrag 41,70 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für eine Verlängerung 30,30 Euro.
Für Reiterhöfe beträgt die Reitabgabe bei einem Erstantrag 91,70 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für die Verlängerung 80,30 Euro.
Die Gebühren können Sie jeweils zur Fälligkeit überweisen oder per SEPA-Lastschriftmandat entrichten (siehe Downloadservice).
Bei einem Erstantrag schicken wir Ihnen einen entsprechender Vordruck mit dem Gebührenbescheid zu.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei automatischer Verlängerung werden die Reiterplaketten vor Ablauf des Jahres inklusive Rechnung postalisch verschickt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021