§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Verlängerung

    Reitkennzeichen verlängern

    Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Reitkennzeichen verlängern können.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchten, benötigen Sie nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gelbe Reitplaketten. Diese Reitplaketten müssen Sie gut sichtbar, beidseitig am Zaumzeug des Pferdes anbringen und mit den aktuellen Jahresaufklebern versehen. Für die Übersendung der aktuellen Aufkleber, die jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres gelten, wird eine Reitabgabe erhoben. Diese dient der Unterhaltung und Anlage von Reitwegen.

    Bei Fragen wenden Sie sich an:

    Frau Cakal

    0221 / 221-33166

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e661812e35f85dd0903e7fa9e4836f0f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen

    Fax: 0221 / 221-24612

    E-Mail: umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Erstantrag:
      Bitte senden Sie den Erstantrag an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Die Antragstellerin, der Antragsteller muss volljährig sein.
    • Verlängerung:
      Wenn Sie bereits Reitkennzeichen besitzen, werden Ihnen automatisch am Anfang eines neuen Jahres die aktuellen Jahresaufkleber zu geschickt.
    • Verlust oder Beschädigung
      Die Nummern der Reitplaketten sind einmalig. Bei Verlust oder Beschädigung kann dieses Reitkennzeichen nicht nochmal ausgegeben werden.
      Sollten Sie ein oder beide Reitkennzeichen verlieren, so zeigen Sie uns dies bitte unverzüglich an.

    Formulare

    https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/?2&releaseUserId=05154036-0002-0019&releaseID=5fbe043901a0660d0c3667c4&releaseOrganizationID=05154036-0002&assistant=KFAS_KreisKleve_605_Umwelt_01&translation=false&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare.krzn.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5fbe043901a0660d0c3667c4&oID=05154036-0002&kdnr=05154036-0002

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    § 62, § 77 Abs. 1 Nr. 15 und § 78 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2016, sowie § 17 der Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Oktober 1986 jeweils in gültiger Fassung.

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber (Reiterplaketten) per Formular beantragen
    • Gebühren entrichten
    • Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Reitabgabe bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr (1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres) und beträgt für Privatpersonen für den Erstantrag 41,70 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für eine Verlängerung 30,30 Euro.

    Für Reiterhöfe beträgt die Reitabgabe bei einem Erstantrag 91,70 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für die Verlängerung 80,30 Euro.

    Die Gebühren können Sie jeweils zur Fälligkeit überweisen oder per SEPA-Lastschriftmandat entrichten (siehe Downloadservice).

    Bei einem Erstantrag schicken wir Ihnen einen entsprechender Vordruck mit dem Gebührenbescheid zu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei automatischer Verlängerung werden die Reiterplaketten vor Ablauf des Jahres inklusive Rechnung postalisch verschickt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de