§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Verlängerung

    § 62 Kennzeichen für Reitpferde Verlängerung

    Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Reitkennzeichen verlängern können.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten) zwei Stück (einer pro Grundträger). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein. Hier handelt es sich um die Verlängerung der Reiterplaketten bei vorhandenen Grundträgern.

    Alle registrierten Reiter werden am Anfang eines jeden Jahres automatisch angeschrieben und über die aktuellen Preise informiert. Bitte die Gebühr fürs Folgejahr nicht vor Erhalt dieses Anschreibens überweisen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_39d48f18c95d2cfdbac717e080e06570

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: naturschutz@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Angabe des Halters sowie der aktuellen Krefelder Adresse, E-Mail-Adresse oder, Telefonnummer, unter der man tagsüber zu erreichen ist

    Formulare

    https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/?2&releaseUserId=05154036-0002-0019&releaseID=5fbe043901a0660d0c3667c4&releaseOrganizationID=05154036-0002&assistant=KFAS_KreisKleve_605_Umwelt_01&translation=false&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare.krzn.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5fbe043901a0660d0c3667c4&oID=05154036-0002&kdnr=05154036-0002

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Der Antrag kann online gestellt werden. 
    • Gebühren entrichten
    • Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • Eine Woche (bis 2 Wochen)

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei automatischer Verlängerung werden die Reiterplaketten vor Ablauf des Jahres inklusive Rechnung postalisch verschickt. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei den Naturschutz- oder Umweltabteilungen der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. 

    Gebühren
    Neuantrag für private Reiter
    • 42,10 Euro (1 Paar Reitkennzeichen einschl. der Jahresreitplaketten)
    Laufender Antrag auf Reitplaketten für private Reiter
    • 30,30 Euro (1 Paar Reitplaketten)
    Neuantrag für gewerbliche Reiter (Reiterhöfe bzw. gewerbliche Vermietung)
    • 92,10 Euro (1 Paar Reitkennzeichen einschließlich der Jahresreitplaketten)
    Laufender Antrag auf Reitplaketten für gewerbliche Reiter
    • 80,30 Euro (1 Paar Reitplaketten)
    Downloads:
    • Merkblatt zur Reitregelung im Bereich der Stadt Krefeld nach neuem Landesnaturschutzgesetz NRW ab 01.01.2024
    • Reitwege im Hülser Bruch
    • Reitwege im Forstwald
    • Reitwege im Latumer Bruch 
    • Reitwege im Stadtwald
    Links

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de