Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
Klasse: C/CE
- Personalausweis/ReisepassKopie des Führerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- augenärztliches Zeugnis
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
Klasse: D/DE
- Personalausweis/Reisepass
- Kopie des Führerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- augenärztliches Zeugnis
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- Führungszeugnis der Belegart 0
- Leistungstest (bei Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr)
Formulare
Hinweise für Stemwede
Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
Ihr Hauptwohnsitz muss in Stemwede sein und Sie müssen Inhaber einer befristeten Fahrerlaubnis sein.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- § 24 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Sofortige Verlängerung der Fahrerlaubnis
Laut Straßenverkehrsamt Minden besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Fahrerlaubnis S O F O R T (kurzfristige Verlängerung). Der Antragsteller muss dafür persönlich beim Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Zusätzlich zur Verlängerungsgebühr von 42,60 € werden noch 34,20 € Gebühren für die sofortige Bearbeitung berechnet. Der Antragsteller bekommt dann sofort seine Verlängerung der Fahrerlaubnis.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
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