Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_786135d5e653c3070669942ec7fd2df1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    E-Mail: info@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Klasse: C/CE

    • Personalausweis/ReisepassKopie des Führerscheines
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • augenärztliches Zeugnis
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung

    Klasse: D/DE

    • Personalausweis/Reisepass
    • Kopie des Führerscheines
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • augenärztliches Zeugnis
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
    • Führungszeugnis der Belegart 0
    • Leistungstest (bei Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr)

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    Ihr Hauptwohnsitz muss in Stemwede sein und Sie müssen Inhaber einer befristeten Fahrerlaubnis sein.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    • § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
    • § 24 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
    • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Fristen

    Hinweise für Stemwede

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Sofortige Verlängerung der Fahrerlaubnis

    Laut Straßenverkehrsamt Minden besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Fahrerlaubnis S O F O R T (kurzfristige Verlängerung). Der Antragsteller muss dafür persönlich beim Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Zusätzlich zur Verlängerungsgebühr von 42,60 € werden noch 34,20 € Gebühren für die sofortige Bearbeitung berechnet. Der Antragsteller bekommt dann sofort seine Verlängerung der Fahrerlaubnis.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de