Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1EOnline erledigen

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) verlängern.

    Klasse: C/CE

    Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.

    Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 10 Wochen.

    Klasse: D/DE

    Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden. Bei Verlängerung der D-Klasse unter dem 50. Lebensjahr wird ohne Leistungstest die Fahrerlaubnis für 5 Jahre höchstens bis zum 50. Geburtstag verlängert. Danach wird zwingend ein Leistungstest verlangt.

    Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_49da5237549c5341ad77e08ec5a6cf15

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
    • bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
    • Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
    • ab dem 50. Lebensjahr bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)

    Formulare

    Hinweise für Hille

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hille

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hille

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Fristen

    Hinweise für Hille

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Klasse: C/CE

    Für die Verlängerung wird eine Verwaltungsgebühr von 43,90 EUR erhoben.

    Klasse: D/DE

    Wie bei der Klasse C/CE fällt eine Verwaltungsgebühr von 43,90 €, allerdings zuzüglich 13,00 EUR für ein Führungszeugnis, an. Ist der Antragsteller bei Verlängerung der D-Klasse noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 EUR  hinzu.

    Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de