Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Hinweise für Hille
Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) verlängern.
Klasse: C/CE
Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.
Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 10 Wochen.
Klasse: D/DE
Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden. Bei Verlängerung der D-Klasse unter dem 50. Lebensjahr wird ohne Leistungstest die Fahrerlaubnis für 5 Jahre höchstens bis zum 50. Geburtstag verlängert. Danach wird zwingend ein Leistungstest verlangt.
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-225
E-Mail: buergerbuero@hille.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hille
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
- ab dem 50. Lebensjahr bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)
Formulare
Hinweise für Hille
Voraussetzungen
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- Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Hille sein.
- Sie müssen Inhaber*in einer befristeten Fahrerlaubnis sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hille
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie einen Termin online oder telefonisch vereinbaren; auch können Sie zu den bekannten Öffnungszeiten des Bürgerbüros mit Wartezeit vorbeikommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
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