Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Allgemeines
- Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) verlängern.
Klasse: C/CE
- Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.
- Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.
Klasse: D/DE
- Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden.
- Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus, wird zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest) benötigt.
- Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
- eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)
- Führungszeugnis (rechtzeitig mindestens 3 Wochen vor Antragstellung beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart "0" (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
- bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)
Erteilung Klasse D1, D1E, D und DE vor Erreichen des Mindestaltes von 24 Jahren:
Zusätzlich:
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Medizinisch-Psychologisches Gutachten
Formulare
Hinweise für Spenge
Voraussetzungen
Hinweise für Spenge
- Für Fahrerlaubnisanträge im Spenger Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Spenge sein.
- Sie müssen Inhaber bzw. Inhaberin einer befristeten Fahrerlaubnis sein.
Rechtsgrundlage(n)
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- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
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- Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
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