Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1EOnline erledigen

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Die im folgenden Katalog aufgeführten Serviceleistungen können Sie aber auch im Bürgerservice beantragen. Ihr Antrag wird dann zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.

    Zur besseren Übersicht sind diese Serviceleistungen im nachstehenden Katalog zusammengefasst:

    • Fahrerlaubnisantrag auf die Erteilung von Führerscheinklassen
    • Fahrerlaubnisantrag auf Erweiterung einer Führerscheinklasse
    • Fahrerlaubnisantrag auf "Begleitetes Fahren ab 17"
    • Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins wegen Umtausch (EU-Führerschein)

    Nähere Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen finden Sie auch beim Rhein-Sieg-Kreis.

    Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine finden Sie  hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dbfc112524e02138cf6bdb7ff7bb459c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de