Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Hinweise für Goch
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Wenn Sie Inhaberin bzw. Inhaber der alten Klasse 3 sind, sind die Klassen C1/C1E unbefristet, die sogenannte Klasse "CE79" ist gültig bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres. Als Inhaberin bzw. Inhaber der alten Klasse 2 sind die Klassen C1/C1E ebenfalls unbefristet, die Klassen C/CE müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahren erstmalig verlängert werden, sofern Sie diese weiterhin nutzen möchten.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Ihr Antrag wird dann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Kleve bearbeitet.
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Bei der Verlängerung der D-Klassen über das 50.Lebensjahr hinaus benötigen Sie auch einen Leistungstest.
Das polizeiliche Führungszeugnis benötigen Sie bei der Antragstellung der D-Klassen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie reichen Ihren Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Von dort aus wird Ihr Antrag an das zuständige Straßenverkehrsamt Kleve (Fahrerlaubnisbehörde) weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice der Stadt Goch keinen Einfluss. Weitere Informationen erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt in Kleve.
Fristen
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Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Verlängerung C/D Klassen: 43,90€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Verlängerung C/D Klassen +Umtausch (grau/rosa Führerschein): 54,10€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Führungszeugnis bei D-Klassen: 13,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Hinweise (Besonderheiten)
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Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.
Weitere Informationen
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt Kleve.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
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