Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien

    Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Der derzeitige Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Gütersloh (KJFöP GT) ist seit dem 01. Januar 2022 in Kraft und gilt noch bis Ende 2026. Der Plan setzt sich zusammen aus

    1. Handlungsfeldern

    • Offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Aufsuchender Jugendarbeit
    • Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
    • Jugendsozialarbeit
    • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

    und Handlungsempfehlungen hierzu

    2. Allgemeinen Förderbestimmungen

    gefördert werden

    • Erholungsfreizeiten
    • Internationalen Jugendbegegnungen
    • Bildungsmaßnahmen
    • Kinder- und Jugendveranstaltungen
    • Besuch kultureller Veranstaltungen
    • Qualifizierung von Jugendleiter*innen

    3. Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Aufsuchende Jugendarbeit

    • Bau- und Einrichtung
    • Unterhaltung
    • Anschaffung von Geräten und Material

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f0ac7fe3e0c06bddbaf7f8d5ec465f78

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.5.7: Regionalstelle West in Harsewinkel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenwinkel 11

    33428 Harsewinkel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5247 9235-50

    Fax: +49 5247 9235-60

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.5.4: Regionalstelle Nord in Halle (Westf.)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wertherstraße 1

    33790 Halle (Westf.)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05201 8145-0

    Fax: 05201 8145-50

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.5.5: Regionalstelle Ost in Rietberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiedenbrücker Straße 36

    33397 Rietberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5244 92745-0

    Fax: +49 5244 92745-20

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Mindestalter: 13 Jahre

    ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):

    • Zustimmung der Eltern zur Beschäftigung
    • Beschäftigung nur im nicht-gewerblichen Bereich
    • nur leichte Tätigkeiten, wie z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • maximal 2 Stunden pro Tag

    mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):

    • keine Akkordarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit (Ausnahmen gelten z.B. im Gaststättengewerbe, in Bäckereien und Verkaufsstellen in Supermärkten)
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (in bestimmzen Branchen gelten Ausnahmen)
      • maximal 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche (maximal 40 Stunden wöchentlich; Ausnahmen gelten in der Landwirtschaft)
    • als vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher wie Kinder dürfen Sie maximal 4 Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten

    ab 18 Jahren

    • keine besonderen Beschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Eltern verlieren Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.354,00 Euro im Jahr verdient (Stand: 2014).
    • Ausnahmeregelungen für Arbeitszeit, Arbeitsdauer und auszuübende Tätigkeit sind möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihr regional zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.
    • Der Ferienjob ist sozialabgabenfrei, wenn:
      • er nicht mehr als zwei Monate dauert oder
      • insgesamt auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de