Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Der derzeitige Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Gütersloh (KJFöP GT) ist seit dem 01. Januar 2022 in Kraft und gilt noch bis Ende 2026. Der Plan setzt sich zusammen aus
1. Handlungsfeldern
- Offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Aufsuchender Jugendarbeit
- Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
und Handlungsempfehlungen hierzu
2. Allgemeinen Förderbestimmungen
gefördert werden
- Erholungsfreizeiten
- Internationalen Jugendbegegnungen
- Bildungsmaßnahmen
- Kinder- und Jugendveranstaltungen
- Besuch kultureller Veranstaltungen
- Qualifizierung von Jugendleiter*innen
3. Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Aufsuchende Jugendarbeit
- Bau- und Einrichtung
- Unterhaltung
- Anschaffung von Geräten und Material
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
3.5.7: Regionalstelle West in Harsewinkel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05247 9235-50
Fax: 05247 9235-60
3.5.4: Regionalstelle Nord in Halle (Westf.)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05201 8145-0
Fax: 05201 8145-50
3.5.5: Regionalstelle Ost in Rietberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05244 92745-0
Fax: 05244 92745-20
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Mindestalter: 13 Jahre
ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):
- Zustimmung der Eltern zur Beschäftigung
- Beschäftigung nur im nicht-gewerblichen Bereich
- nur leichte Tätigkeiten, wie z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe
- Arbeitszeit:
- im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- maximal 2 Stunden pro Tag
mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):
- keine Akkordarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit (Ausnahmen gelten z.B. im Gaststättengewerbe, in Bäckereien und Verkaufsstellen in Supermärkten)
- Arbeitszeit:
- im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (in bestimmzen Branchen gelten Ausnahmen)
- maximal 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche (maximal 40 Stunden wöchentlich; Ausnahmen gelten in der Landwirtschaft)
- als vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher wie Kinder dürfen Sie maximal 4 Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten
ab 18 Jahren
- keine besonderen Beschränkungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
- Eltern verlieren Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.354,00 Euro im Jahr verdient (Stand: 2014).
- Ausnahmeregelungen für Arbeitszeit, Arbeitsdauer und auszuübende Tätigkeit sind möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihr regional zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.
- Der Ferienjob ist sozialabgabenfrei, wenn:
- er nicht mehr als zwei Monate dauert oder
- insgesamt auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stichwörter
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