Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien

    Ferienjob

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Auch in diesem Jahr bietet die Stadt Geilenkirchen in Kooperation mit der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule und dem Jugendzentrum Zille eine Ferienfreizeit in den Sommerferien an.

    Die Ferienspiele finden im Zeitraum vom 26.07. - 13.08.2021, also in der 4., 5. und 6. Sommerferienwoche jeweils von Montag bis Freitag statt. Sie beginnen um 8.00 Uhr und enden um 15.00 Uhr.

    Es können alle Grundschulkinder vom 1. bis 4. Schuljahr, die in Geilenkirchen wohnen oder in Geilenkirchen zur Schule gehen und die Schüler*innen des 5. und 6. Jahrgangs der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule teilnehmen. Der Elternbeitrag pro Ferienspiel-Woche und Kind beträgt  20,00 € bei fünf Betreuungstagen. Der Elternbeitrag beinhaltet einen Imbiss und anfallende Materialkosten für die Kreativangebote.  Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Es gilt das Prinzip der Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs.

    Sie können Ihr Kind in der Zeit vom 16.06. - 17.06.2021 im Zeitraum von 08:30-11:30 Uhr und von 14:00-17:00 Uhr im Gebäude "An der Friedensburg 32" im Erdgeschoss anmelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich in diesem Zeitfenster.

    Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads, die auf dieser Seite zur Verfügung stehen.

     

     

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    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugend- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Becker-Str. 28-34

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugend- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Becker-Str. 28-34

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugend- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Mindestalter: 13 Jahre

    ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):

    • Zustimmung der Eltern zur Beschäftigung
    • Beschäftigung nur im nicht-gewerblichen Bereich
    • nur leichte Tätigkeiten, wie z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • maximal 2 Stunden pro Tag

    mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):

    • keine Akkordarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit (Ausnahmen gelten z.B. im Gaststättengewerbe, in Bäckereien und Verkaufsstellen in Supermärkten)
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (in bestimmzen Branchen gelten Ausnahmen)
      • maximal 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche (maximal 40 Stunden wöchentlich; Ausnahmen gelten in der Landwirtschaft)
    • als vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher wie Kinder dürfen Sie maximal 4 Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten

    ab 18 Jahren

    • keine besonderen Beschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.

    Fristen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geilenkirchen

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Eltern verlieren Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.354,00 Euro im Jahr verdient (Stand: 2014).
    • Ausnahmeregelungen für Arbeitszeit, Arbeitsdauer und auszuübende Tätigkeit sind möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihr regional zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.
    • Der Ferienjob ist sozialabgabenfrei, wenn:
      • er nicht mehr als zwei Monate dauert oder
      • insgesamt auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de