Ferienjob
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Auch in diesem Jahr bietet die Stadt Geilenkirchen in Kooperation mit der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule und dem Jugendzentrum Zille eine Ferienfreizeit in den Sommerferien an.
Die Ferienspiele finden im Zeitraum vom 26.07. - 13.08.2021, also in der 4., 5. und 6. Sommerferienwoche jeweils von Montag bis Freitag statt. Sie beginnen um 8.00 Uhr und enden um 15.00 Uhr.
Es können alle Grundschulkinder vom 1. bis 4. Schuljahr, die in Geilenkirchen wohnen oder in Geilenkirchen zur Schule gehen und die Schüler*innen des 5. und 6. Jahrgangs der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule teilnehmen. Der Elternbeitrag pro Ferienspiel-Woche und Kind beträgt 20,00 € bei fünf Betreuungstagen. Der Elternbeitrag beinhaltet einen Imbiss und anfallende Materialkosten für die Kreativangebote. Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Es gilt das Prinzip der Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs.
Sie können Ihr Kind in der Zeit vom 16.06. - 17.06.2021 im Zeitraum von 08:30-11:30 Uhr und von 14:00-17:00 Uhr im Gebäude "An der Friedensburg 32" im Erdgeschoss anmelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich in diesem Zeitfenster.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads, die auf dieser Seite zur Verfügung stehen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Mindestalter: 13 Jahre
ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):
- Zustimmung der Eltern zur Beschäftigung
- Beschäftigung nur im nicht-gewerblichen Bereich
- nur leichte Tätigkeiten, wie z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe
- Arbeitszeit:
- im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- maximal 2 Stunden pro Tag
mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):
- keine Akkordarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit (Ausnahmen gelten z.B. im Gaststättengewerbe, in Bäckereien und Verkaufsstellen in Supermärkten)
- Arbeitszeit:
- im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (in bestimmzen Branchen gelten Ausnahmen)
- maximal 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche (maximal 40 Stunden wöchentlich; Ausnahmen gelten in der Landwirtschaft)
- als vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher wie Kinder dürfen Sie maximal 4 Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten
ab 18 Jahren
- keine besonderen Beschränkungen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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- Eltern verlieren Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.354,00 Euro im Jahr verdient (Stand: 2014).
- Ausnahmeregelungen für Arbeitszeit, Arbeitsdauer und auszuübende Tätigkeit sind möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihr regional zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.
- Der Ferienjob ist sozialabgabenfrei, wenn:
- er nicht mehr als zwei Monate dauert oder
- insgesamt auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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