Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
In Herzogenrath werden seit vielen Jahren von verschiedenen Trägern und Veranstaltern in den Schulferien für zahlreiche Kinder und Jugendliche örtliche Ferienspiele und vereinzelt auch außerörtliche Ferienfreizeiten angeboten.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Angeboten und den Anmeldemodalitäten können dem jährlichen Programmheft entnommen werden oder bei den jeweiligen Veranstaltern nachgefragt werden.
Wollen Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene an einer Ferienfreizeit eines Trägers der Jugendhilfe teilnehmen und sie selbst sowie ihre Erziehungsberechtigten verfügen insgesamt nur über ein geringes (Familien) Einkommen, so besteht die Möglichkeit, einen Zuschußantrag beim Jugendamt zu stellen. (siehe auch unter: "Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit")
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Formulare
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Voraussetzungen
Mindestalter: 13 Jahre
ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):
- Zustimmung der Eltern zur Beschäftigung
- Beschäftigung nur im nicht-gewerblichen Bereich
- nur leichte Tätigkeiten, wie z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe
- Arbeitszeit:
- im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- maximal 2 Stunden pro Tag
mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):
- keine Akkordarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit (Ausnahmen gelten z.B. im Gaststättengewerbe, in Bäckereien und Verkaufsstellen in Supermärkten)
- Arbeitszeit:
- im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (in bestimmzen Branchen gelten Ausnahmen)
- maximal 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche (maximal 40 Stunden wöchentlich; Ausnahmen gelten in der Landwirtschaft)
- als vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher wie Kinder dürfen Sie maximal 4 Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten
ab 18 Jahren
- keine besonderen Beschränkungen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
- Eltern verlieren Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.354,00 Euro im Jahr verdient (Stand: 2014).
- Ausnahmeregelungen für Arbeitszeit, Arbeitsdauer und auszuübende Tätigkeit sind möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihr regional zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.
- Der Ferienjob ist sozialabgabenfrei, wenn:
- er nicht mehr als zwei Monate dauert oder
- insgesamt auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stichwörter
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