Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Aufhebung
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Aufhebung
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Köln nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Köln sowie zahlreicher anderer Behörden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
Formulare
Hinweise für Köln
Voraussetzungen
Hinweise für Köln
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Verfahrensablauf
Hinweise für Köln
Fristen
Hinweise für Köln
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Köln
Kosten
Hinweise für Köln
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen