Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere, wie zum Beispiel Ratten oder Mäuse, als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
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Ansprechpartner
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-3901
E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
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- Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Person sowie ggf. der stellvertretend verantwortlichen Person,
- Pläne der Räume und Einrichtungen sowie Grundrisse, Lageskizzen,
- ggf. Nachweise über die Zuverlässigkeit des/der Betriebsinhaber*in durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses.
Formulare
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Voraussetzungen
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Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Aufnahme der Tätigkeit darf erst nach Erlaubniserteilung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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