Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Wer in der Innenstadt mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten.

    Der Innenstadtbereich ist in drei Parkzonen unterteilt, für die Sie, als Bewohner, einen Parkausweis erhalten können, abhängig davon, in welchem Bereich Sie wohnen. Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum kostenfreien Parken in den ausgeschilderten Bereichen. Er garantiert aber keinen Parkplatz.

    Erhalten kann jeder Bewohner nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug, das auf seinen Namen zugelassen ist. Sollte aus versicherungstechnischen Gründen das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen sein oder ein Bewohner hat einen Dienstwagen, wird vom Fahrzeughalter eine schriftliche Bestätigung über das ausschließliche Nutzen des Fahrzeuges durch den Bewohner benötigt. Ein Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.

    Für die Ausstellung des neuen Bewohnerparkausweises ist es erforderlich, den alten Bewohnerparkausweis in jedem Fall vorzulegen, sofern er noch gültig ist.

    Sofern es während der Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises zu einem Fahrzeugwechsel kommt, ist der Bewohnerparkausweis im Bürgerservice vorzulegen. Dieser wird dann gegen eine Gebühr von 8,00 Euro auf das neue Kennzeichen umgeschrieben.

    Wichtig: Wenn der alte Bewohnerparkausweis nicht vorgelegt wird, obwohl dieser noch gültig ist, ist eine Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fca669a1ccdd069af3cd7d235ac5ad7a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250

    E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • gültiges Ausweisdokument
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein)
    • ggf. alten noch gültigen Bewohnerparkausweis
    • ggf. Vollmacht

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Ortsrecht:

    Gebührenordnung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewohnerparkausweis - Gebührenverordnung) vom 25.06.2024

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 90,00 Euro erhoben. Wegen einer evtl. noch bestehenden Restgültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird die Gebühr bei vorzeitiger Rückgabe nicht erstattet. Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der aktuell gültigen Fassung. 

    Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de