Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herne
Die persönliche Bearbeitung kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Termine werden täglich gegen 13:30 Uhr mit vierzehntägigem Vorlauf frei gegeben. Außerdem können häufig auch noch Termine morgens um ca. 7 Uhr für den gleichen Tag angeboten werden, wenn Termine storniert wurden.
Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen der KFZ-Zulassungsstelle unter den folgenden Nummern:
0 23 23 / 16 - 2580 oder 0 23 23 / 16 - 1639
zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Dienstag von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr
Aufgrund des hohen Anrufaufkommens und der maximal möglichen Terminfreigaben sind die Mitarbeiter*innen sowie die Hotline nur erschwert zu erreichen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass in der aktuellen Situation nicht alle Anrufe entgegen genommen werden und Rückrufe nicht erfolgen können.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herne
Benötigt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB 1) oder Fahrzeugschein
- Ausweisdokument
- sofern vorhanden: der vorherige Anwohnerparkausweis
Anmerkung:
Sollte der Anwohnerparkausweis nicht für das eigene private Fahrzeug beantragt werden, bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache.
Ausstellungsmonat ist immer der Monat der Antragsstellung.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Herne
Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.
Bewohnerparkausweise (Parkzonen A, B, C, D) können an der Südstraße terminiert verlängert beziehungsweise neu beantragt werden. Dies ist auch im Bürgeramt / Einwohnermeldeamt Friedrich-Ebert-Platz 5 möglich, wo ein gesonderter Terminkalender unter "Online-Terminvergabe" zur Verfügung steht. Bitte achten Sie darauf, alle notwendigen Unterlagen zum Termin mitzubringen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Herne