Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die persönliche Bearbeitung kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Termine werden täglich gegen 13:30 Uhr mit vierzehntägigem Vorlauf frei gegeben. Außerdem können häufig auch noch Termine morgens um ca. 7 Uhr für den gleichen Tag angeboten werden, wenn Termine storniert wurden.

    Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen der KFZ-Zulassungsstelle unter den folgenden Nummern:
    0 23 23 / 16 - 2580 oder 0 23 23 / 16 - 1639
    zu folgenden Zeiten erreichbar:
    Montag von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
    Dienstag von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
    Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
    Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr

    Aufgrund des hohen Anrufaufkommens und der maximal möglichen Terminfreigaben sind die Mitarbeiter*innen sowie die Hotline nur erschwert zu erreichen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass in der aktuellen Situation nicht alle Anrufe entgegen genommen werden und Rückrufe nicht erfolgen können.

    Zur Online-Terminvergabe

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4022db9d3eea6e35565edff14495742e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/4 - KFZ-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstraße 8

    44625 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-2580

    Fax: 02323 16-2284

    E-Mail: strassenverkehrsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Benötigt werden:

    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB 1) oder Fahrzeugschein
    • Ausweisdokument
    • sofern vorhanden: der vorherige Anwohnerparkausweis

    Anmerkung:
    Sollte der Anwohnerparkausweis nicht für das eigene private Fahrzeug beantragt werden, bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache.

    Ausstellungsmonat ist immer der Monat der Antragsstellung.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.

    Bewohnerparkausweise (Parkzonen A, B, C, D) können an der Südstraße terminiert verlängert beziehungsweise neu beantragt werden. Dies ist auch im Bürgeramt / Einwohnermeldeamt Friedrich-Ebert-Platz 5 möglich, wo ein gesonderter Terminkalender unter "Online-Terminvergabe" zur Verfügung steht. Bitte achten Sie darauf, alle notwendigen Unterlagen zum Termin mitzubringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de