Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Ein Bewohner:innenparkausweis kann für Personen ausgestellt werden, die in einem Bewohner:innenparkbezirk mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sie erhalten damit die Berechtigung auf dafür ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen ohne weitere Gebühren zu parken.
Sie müssen Halter:in des Fahrzeuges sein oder durch Vorlage einer Bestätigung der/des Halterin/Halters die dauerhafte Nutzung des Kfz nachweisen. Es werden maximal zwei Kennzeichen in einem Bewohner:innenparkausweis eingetragen. Bewohner:innenparkausweise können für PKW und Motorräder beantragt werden.
Fahrzeuge, die als LKW oder Wohnmobil zugelassen sind, können keinen Bewohner:innenparkausweis erhalten, sofern sie über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder einer Länge von über 5,00 Metern liegen.
Einen Bewohner:innenparkausweis können Sie persönlich im Bürgeramt oder schriftlich beantragen. Das Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich. Darüber hinaus können Sie den Antrag ab sofort auch direkt online stellen.
Den passenden Antrag gibt es hier:
>> Zum Onlineantrag
Besucher:innenparkausweise:
In den Bewohner:innenparkbereichen der Stadt Hamm haben Bewohner:innenparkausweisberechtigte die Möglichkeit, maximal 30 Besucher:innenparkausweise pro Jahr und Berechtigtem zu erwerben und an Angehörige und Besucher:innen weiterzureichen.
- Erwerbsberechtigt sind alle Personen mit Anspruch auf einen Bewohner:innenparkausweis.
- Die Ausgabe erfolgt blockweise, Mindestabgabe 1 Block á 10 Karten, höchstens 3 Blöcke
BewohnerInnenparkausweise für Handwerk und Handel:
Der/die Inhaber:in von Handwerks- oder Einzelhandelsgeschäften, die in Bewohner:innenparkbereichen ihre Betriebe haben, aber nicht Bewohner:in sind und auch über keinen eigenen Stellplatz verfügen, sind häufig für ihre Berufsausübung auf einen Parkplatz für ihr Kfz in der Nähe des Betriebes angewiesen. Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, kann für den/die Geschäftsinhaber:in bzw. den Geschäftsbetrieb für eines seiner Kraftfahrzeuge ein Parkausweis erteilt werden.Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Bockum-Hövel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
Bürgeramt Bockum-Hövel
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Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
- Nachweis über Besitz / Nutzung eines Kfz
- evtl. Fahrzeugschein (auch als Kopie), sofern Kfz nicht in Hamm zugelassen ist.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
Kosten
Hinweise für Hamm
Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
27,00 € für 1 Jahr Gültigkeit
50,00 € für 2 Jahre Gültigkeit
Weitere Kosten:
10,20 € für Änderung des Ausweises, z.B. neues Kennzeichen
7,50 € bei Verlust und Ersatzausstellung eines Parkausweises
11,00 € für einen 10er-Block Besucher:innenparkausweise
30,00 € für einen 30iger-Block Besucher:innenparkausweise
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Hamm