Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0be48072dc31fd2b5528db8161eb0e4f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Langendreer (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-von-Ossietzky-Platz 1

    44777 Bochum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0234 910-9484

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Querenburg (bis auf Weiteres geschlossen) (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Querenburger Höhe 256

    44777 Bochum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0234 910-9135

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gerthe (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 42

    44777 Bochum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0234 910-9299

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassung / Kfz-Angelegenheiten (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bulksmühle 17

    44777 Bochum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492349108282

    Fax: 0234 910-8211

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wattenscheid (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    44777 Bochum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0234 910-6295

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Mitte (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2-6

    44777 Bochum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0234 910-98115

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Weitmar (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hattinger Straße 387

    44777 Bochum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0234 910-8999

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • aktuelle Meldebestätigung
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
    • Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de