Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die Stadt Paderborn bietet Ihnen auf freiwilliger Basis, die Möglichkeit einen vorläufigen Parkausweis für Behinderte zu beantragen.
Eine Beantragung ist unter folgenden Umständen möglich:
- Sie haben einen Schwerbehindertenausweis beim Kreis Paderborn beantragt und warten auf Rückmeldung.
-
Es besteht aus anderen Gründen vorübergehend eine außergewöhnliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit.
Die Gültigkeit erstreckt sich über die Dauer der vorübergehenden Behinderung und ist nur für das Stadtgebiet Paderborn gültig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Der Parkausweis kann ausschließlich schriftlich beantragt werden.
Je nach Grund der Beantragung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Wenn Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Kreis Paderborn beantragt haben, reichen Sie bitte einen formlosen Antrag sowie die Eingangsbestätigung des Kreises Paderborn ein.
-
In anderen Fällen wenden Sie sich bitte zur nähren Abstimmung der Voraussetzungen und zu ggfls. benötigten Unterlagen an die Sachbearbeiterinnen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
Kosten
Hinweise für Paderborn
Der vorläufige Parkausweis für Behinderte ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Paderborn