Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herford
Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten. Er ist für ein Jahr ab Ausstellung gültig. 10 Tage vor Ablauf des Ausweises wird der Ausweisinhabende schriftlich über den bevorstehenden Ablauftermin informiert. Mit dem beigefügten Antrag kann die Verlängerung des Ausweises beantragt werden.
Sollte das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen sein, dann lassen Sie bitte die Haltererklärung von der Halterin/dem Halter des Fahrzeugs ausfüllen und unterschreiben.
Anschließend scannen Sie die Erklärung bitte ein, sodass diese im Online-Bewohnerparkausweisantrag hochgeladen werden kann.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- aktuelle Meldebestätigung
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
Kosten
Hinweise für Herford
Die Beantragung des Bewohnerparkausweises kostet eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 €. Bei Ersatzausweisen beträgt die Gebühr 10,00 €.
Zahlungsarten:
- Die Gebühr bezahlen Sie im Anschluss an den Online-Antrag.
- Vorab durch Überweisung:
- Empfänger: Hansestadt Herford
- Verwendungszweck: - BWPA
- auf folgendes Konto der Hansestadt Herford:
Sparkasse Herford, IBAN DE74 4945 0120 0000 1211 94, BIC: WLAHDE44XXX
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Herford