Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Der Parkausweis für den Stadtteil Rheda kann beantragt werden, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich Rheda angemeldet haben und nachweislich ein Kfz auf Sie zugelassen ist bzw. Ihnen ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung überlassen ist und Sie über keine eigene Garage oder keinen eigenen Stellplatz verfügen. Der Parkausweis garantiert keinen Stellplatz.
Bitte fügen Sie bei der Beantragung eine Kopie des Fahrzeugscheines und ggf. eine Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters bei.
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Ansprechpartner
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-480
E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
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E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
- Kopie des Fahrzeugscheines
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters, wenn es sich nicht um Ihr Fahrzeug handelt.
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
- Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich
- Ein auf Sie zugelassenes Kfz bzw. ein Ihnen zur privaten Nutzung überlassenes Firmenfahrzeug
- keine eigene Garage oder eigener Stellplatz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
§ 46 StVO
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Der Parkausweis wird für die Dauer eines Jahres ab Beantragung ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Ca. eine Woche
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021