Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der Parkausweis für den Stadtteil Rheda kann beantragt werden, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich Rheda angemeldet haben und nachweislich ein Kfz auf Sie zugelassen ist bzw. Ihnen ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung überlassen ist und Sie über keine eigene Garage oder keinen eigenen Stellplatz verfügen. Der Parkausweis garantiert keinen Stellplatz.

    Bitte fügen Sie bei der Beantragung eine Kopie des Fahrzeugscheines und ggf. eine Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters bei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e0ae4ea6bc3cecee603bf085a69c79b8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Kopie des Fahrzeugscheines
    • Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters, wenn es sich nicht um Ihr Fahrzeug handelt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich
    • Ein auf Sie zugelassenes Kfz bzw. ein Ihnen zur privaten Nutzung überlassenes Firmenfahrzeug
    • keine eigene Garage oder eigener Stellplatz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    § 46 StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der Parkausweis wird für die Dauer eines Jahres ab Beantragung ausgestellt. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Ca. eine Woche

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de