Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt ?
    • Der Bewohner muss in der betreffenden Parkzone tatsächlich wohnen und mit der Hauptwohnung gemeldet sein. Die angemeldete Nebenwohnung reicht für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht aus.
    • der Bewohner verfügt in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder Garage
    • der Bewohner ist Halter eines Kfz, das von ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt wird (ansonsten Bestätigung des Kfz-Halters erforderlich)
    • der Bewohner verpflichtet sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen.

    Jede Person, die für ein auf ihn als Halter/in zugelassenes oder nachweislich von ihm/ihr dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug fährt, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten, sofern die obengenannten Voraussetzungen erfüllt sind.

    Beantragt wird der Bewohnerparkausweis im Bürgerbüro. 

     

    Dazu benötigen wir die folgenden Unterlagen:

    • Antrag Bewohnerparkausweis
    • Zustimmung KFZ-Halter, wenn Sie nicht Fahrzeughalter sind
    • Kopie/Foto des KFZ-Scheines
    • ggfls. den alten Bewohnerparkausweis

     

     

     

     

     Wozu berechtigt die Erlaubnis ?
    • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
    • Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung
    Was kostet der Ausweis?

    30 EUR für 12 Monate

    Was mache ich, wenn ich den Ausweis verloren habe?

    Sie können einen Ersatz-Ausweis mit unserem Online-Formular beantragen.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_647e232ad51c4a0b2a850fed71bc36fa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de