Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt ?
- Der Bewohner muss in der betreffenden Parkzone tatsächlich wohnen und mit der Hauptwohnung gemeldet sein. Die angemeldete Nebenwohnung reicht für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht aus.
- der Bewohner verfügt in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder Garage
- der Bewohner ist Halter eines Kfz, das von ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt wird (ansonsten Bestätigung des Kfz-Halters erforderlich)
- der Bewohner verpflichtet sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen.
Jede Person, die für ein auf ihn als Halter/in zugelassenes oder nachweislich von ihm/ihr dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug fährt, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten, sofern die obengenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Beantragt wird der Bewohnerparkausweis im Bürgerbüro.
Dazu benötigen wir die folgenden Unterlagen:
- Antrag Bewohnerparkausweis
- Zustimmung KFZ-Halter, wenn Sie nicht Fahrzeughalter sind
- Kopie/Foto des KFZ-Scheines
- ggfls. den alten Bewohnerparkausweis
Wozu berechtigt die Erlaubnis ?
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
- Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung
Was kostet der Ausweis?
30 EUR für 12 Monate
Was mache ich, wenn ich den Ausweis verloren habe?
Sie können einen Ersatz-Ausweis mit unserem Online-Formular beantragen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
- Kfz-Schein evtl. Bestätigung des Fahrzeughalters
Formulare
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Coesfeld