Bewohnerparkausweis beantragen
Hinweise für Bocholt
Beschreibung
Hinweise für Bocholt
Als Bewohner koennen Sie fuer Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur fuer speziell ausgewiesene Zonen.
Vor allem in groesseren Staedten ist in manchen Wohngebieten das Parken ueber einen laengeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bocholt
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (gilt lediglich fuer Studenten/Schueler bzw. Firmenfahrzeuge)
- Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter fuer eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
Voraussetzungen
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- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehoerdlich registriert und Sie wohnen dort mit Hauptwohnsitz.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benoetigen Sie eine Bestaetigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung ueberlassen wurde. Diese Ausnahmeregel gilt lediglich fuer Studenten/Schueler bzw. Firmenfahrteuge.)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie muessen ihn abholen.
Fristen
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Der Bewohnerparkausweis ist je nach Bereich vom 01.01. - 31.12. oder 01.05. bis 30.04. gueltig. Unter Vorlage aller Unterlagen wird fuer den kommenden Zeitraum wieder ein Ausweis erteilt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Stellplaetze fuer Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
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