Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Einen Bewohnerparkausweis für ein KFZ bis 3,5t beantragen kann, wer in einem Bewohnerparkgebiet

    • mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
    • einen auf sich zugelassen Pkw besitzt oder
    • eine Fahrzeugüberlassungserklärung des KFZ-Halters (auch bei Dienstfahrzeugen)
    • oder einen Carsharing-Vertrag vorlegen kann.

    Für jedes KFZ ist ein Bewohnerparkausweis erforderlich. Nur in begründeten Einzelfällen z.B. Carsharing können für mehrere Kennzeichen ein Parkausweis ausgestellt werden oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.

    Wenn Sie nicht die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges sind, legen Sie bitte eine entsprechend unterschriebene Nutzungserklärung vor (Formular). In diesem Fall ist auch die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses der Halterin/ des Halters verpflichtend.

    Bitte beantragen Sie den Bewohnerparkausweises rechtzeitig, das heißt mindestens 2 Wochen vor Ablauf. Der Antrag auf Verlängerung des Bewohnerparkausweises kann frühestens 4 Wochen vor Ablauf seiner Geltungsdauer gestellt werden.

    Bewohnerparkausweise werden ab dem 6. November 2023 mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ab dem 01.01.2024 ausgestellt. 

    Bei Fahrzeugwechsel
    ist ein neuer Bewohnerparkausweis kostenfrei zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben.

    Bei Umzug
    Wenn das Parkraumgebiet gewechselt wird, das heißt, laut dem Straßenverzeichnis Bewohnerparkausweise in einen anderen Buchstabenbereich, ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen. Der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben. Bleibt der Buchstabenbereich gleich, muss auch der Bewohnerparkausweis nicht geändert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d403e7680d89ba5b33fd15455a7fe1f9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2241 243-589

    Fax: +49 2241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    E-Mail: buergerservice@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Ggf. ausgefüllte Nutzungserklärung der Halterin oder des Halters und deren/dessen Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Ggf. Carsharing-Vertrag

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beantragung über unser Serviceportal
    Sie können über unser Serviceportal direkt online die Ausstellung oder Verlängerung eines Bewohnerparkausweises beantragen.

    Ein persönlicher Termin im Bürgerservice ist ebenfalls möglich.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    2 - 4 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de