Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Einen Bewohnerparkausweis für ein KFZ bis 3,5t beantragen kann, wer in einem Bewohnerparkgebiet
- mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
- einen auf sich zugelassen Pkw besitzt oder
- eine Fahrzeugüberlassungserklärung des KFZ-Halters (auch bei Dienstfahrzeugen)
- oder einen Carsharing-Vertrag vorlegen kann.
Für jedes KFZ ist ein Bewohnerparkausweis erforderlich. Nur in begründeten Einzelfällen z.B. Carsharing können für mehrere Kennzeichen ein Parkausweis ausgestellt werden oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
Wenn Sie nicht die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges sind, legen Sie bitte eine entsprechend unterschriebene Nutzungserklärung vor (Formular). In diesem Fall ist auch die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses der Halterin/ des Halters verpflichtend.
Bitte beantragen Sie den Bewohnerparkausweises rechtzeitig, das heißt mindestens 2 Wochen vor Ablauf. Der Antrag auf Verlängerung des Bewohnerparkausweises kann frühestens 4 Wochen vor Ablauf seiner Geltungsdauer gestellt werden.
Bewohnerparkausweise werden ab dem 6. November 2023 mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ab dem 01.01.2024 ausgestellt.
Bei Fahrzeugwechsel
ist ein neuer Bewohnerparkausweis kostenfrei zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben.
Bei Umzug
Wenn das Parkraumgebiet gewechselt wird, das heißt, laut dem Straßenverzeichnis Bewohnerparkausweise in einen anderen Buchstabenbereich, ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen. Der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben. Bleibt der Buchstabenbereich gleich, muss auch der Bewohnerparkausweis nicht geändert werden.
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Ansprechpartner
Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2241 243-589
Fax: +49 2241 24377-589
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Ggf. ausgefüllte Nutzungserklärung der Halterin oder des Halters und deren/dessen Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Ggf. Carsharing-Vertrag
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Sankt Augustin
Beantragung über unser Serviceportal
Sie können über unser Serviceportal direkt online die Ausstellung oder Verlängerung eines Bewohnerparkausweises beantragen.
Ein persönlicher Termin im Bürgerservice ist ebenfalls möglich.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
2 - 4 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
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