Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Sie haben die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, wenn Sie Anwohner oder Anwohnerin einer innenstadtnahen Straße sind. Sie müssen im Hauptwohnsitz oder mit alleinigem Wohnsitz in Bad Honnef gemeldet sein.

    Dies berechtigt Sie, Ihr Fahrzeug in den vorhandenen Parkzonen durch Auslage des Bewohnerparkausweises zu parken. Jeder Anwohner kann nur einen Parkausweis beantragen und dieser Parkausweis gilt auch nur für ein Fahrzeug.

    Die vorhandenen Parkzonen entnehmen Sie bitte hier. Dabei gilt, dass Sie als Anwohner des direkten Innenstadtbereiches einen roten Bewohnerparkausweis erhalten anstatt des grünen Bewohnerparkausweises, der Sie berechtigt, im Innenstadtbereich eine halbe Stunde kostenlos zu parken.

    Grundsätzlich gelten die Scheine jeweils für ein Kalenderjahr und richten sich nach dem Wohnsitz, d.h. Ihre Adresse bestimmt, für welche Zone Sie einen Parkausweis bekommen. Eine Verlängerung sollte frühzeitig erfolgen und kann nicht telefonisch erfolgen.

    Wenn grundsätzlich Stellplätze für Fahrzeuge vorhanden sind, benötigen Sie von der Hausverwalter bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin eine Bescheinigung, dass für Sie kein Stellplatz zur Verfügung steht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9052c34ed603cfd9f045986c8d410cdc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der*die Fahrzeughalter*in sind
    • Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
    • Bescheinigung der Hausverwaltung bzw. des Vermieters oder der Vermieterin wenn Sie bestehende Parkflächen auf dem Grundstück nicht zum Parken nutzen können

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises zahlen Sie ausschließlich eine Verwaltungsgebühr pro Jahr. Diese richtet sich ab 2024 u.a. nach der Grundfläche des Fahrzeugs, so dass kein Pauschalbetrag erhoben wird. Kleinere Fahrzeuge sind somit kostengünstiger als Größere. Sollten Sie innerhalb der Gültigkeit Änderungen mitteilen, so kostet die Änderung des Parkausweises 15,00 €. 
    Alle Zahlungsmodalitäten sind auf der Rückseite des Genehmigungsbescheides vermerkt. Von dort entnehmen Sie bitte auch die Kontoverbindungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de