Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Würselen
In Würselen-Mitte, im Bereich des Rhein-Maas-Klinikums (ehem. MZ Marienhöhe) und in Bardenberg befinden sich Parkzonen, innerhalb derer mit Parkschein bzw. mit Parkscheibe kurzzeitig geparkt werden darf. Für diese Parkzonen können auf Antrag Bewohnerparkausweise ausgestellt werden. Ein solcher Ausweis stellt eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ein bestimmtes Fahrzeug dar.
Bewohnerparkausweise können für die Bereiche:
- Innenstadt (W 1)
- Innenstadt (W 2)
- Markt (W 3)
- Krankenhaus (KH)
- Bardenberg (B)
sowie für Teilbereiche der Luciastraße, Mittelstraße und Am Höfeviertel ausgestellt werden.
Antragsberechtigt ist:
- der Halter des Fahrzeugs für die Parkzone seines Erst-Wohnsitzes bzw.
- der Nutzer des Fahrzeugs für die Parkzone seines Erst-Wohnsitzes einschließlich einer Nutzerbescheinigung des Fahrzeughalters.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Würselen
Vorlage des Personalausweises, des Fahrzeugscheins und, falls das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist, eine Nutzerbescheinigung vom Fahrzeughalter (siehe Informationen zur Antragstellung).
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Würselen