Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Würselen

    In Würselen-Mitte, im Bereich des Rhein-Maas-Klinikums (ehem. MZ Marienhöhe) und in Bardenberg befinden sich Parkzonen, innerhalb derer mit Parkschein bzw. mit Parkscheibe kurzzeitig geparkt werden darf. Für diese Parkzonen können auf Antrag Bewohnerparkausweise ausgestellt werden. Ein solcher Ausweis stellt eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ein bestimmtes Fahrzeug dar.

    Bewohnerparkausweise können für die Bereiche:
    -    Innenstadt (W 1)
    -    Innenstadt (W 2)
    -    Markt (W 3)
    -    Krankenhaus (KH)
    -    Bardenberg (B)
    sowie für Teilbereiche der Luciastraße, Mittelstraße und Am Höfeviertel ausgestellt werden.

    Antragsberechtigt ist:
    -    der Halter des Fahrzeugs für die Parkzone seines Erst-Wohnsitzes bzw.
    -    der Nutzer des Fahrzeugs für die Parkzone seines Erst-Wohnsitzes einschließlich einer Nutzerbescheinigung des Fahrzeughalters.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a7fea5fd1da4f78e35d2223eb3cfda89

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (A 32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Morlaixplatz 1

    52146 Würselen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Würselen

    Vorlage des Personalausweises, des Fahrzeugscheins und, falls das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist, eine Nutzerbescheinigung vom Fahrzeughalter (siehe Informationen zur Antragstellung).

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Würselen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de