Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Handwerksbetriebe der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können aufgrund des Erlasses III B 3-78-12/2 vom 4. Dezember 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung (Handwerkerparkausweis) beantragen.

     

    Voraussetzungen

    Bei allen Fahrzeugen muss es sich um ein Service- oder Werkstattfahrzeug handeln.  Personenkraft-

    wagen (Pkw) und Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.

    Als Service- und Werkstattfahrzeuge werden Fahrzeuge anerkannt,

    • a) die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z. B. Pumpen, Kompressoren) oder spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z. B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger), welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden;
    • b) die nicht bedingt durch ihre Bauart oder Ausstattung ausschließlich oder fast ausschließlich für den Transport von Personen oder die Lieferung von Waren und Gütern bestimmt oder einsetzbar sind;
    • c) die mindestens ein Transporter, höchstens aber ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind;
    • d) die nur in Einzelfällen von c. abweichend auch Kombi oder Fahrzeuge mit bis zu 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht sein können, wenn für die Kriterien a. und b. die Nachweise erbracht werden.

     

    Die Genehmigung darf nur im Rahmen von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Reine Liefer- und Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Genehmigung.

    Die Fahrzeuge müssen auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen sein und mit einer festen Firmenbeschriftung (Mindestgröße DIN A4, Firmenname und Gewerk) auf beiden Fahrzeuglängsseiten versehen sein. Magnettafeln werden nicht akzeptiert.

     

    Antragstellung

    Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Zur Nutzung dieser Onlinedienstleistung ist die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.

    Die Handwerkerparkausweise können auch gerne telefonisch oder per Email beantragt werden.

    Bitte denken Sie daran, die Ausweise rechtzeitig zu beantragen, da die Bearbeitungszeit 14 Tage in Anspruch nehmen kann.

    Die Sachbearbeiter:innen sind zu den folgenden Zeiten nach vorheriger Terminabsprache persönlich erreichbar:

    montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr und
    freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr.

     

    Beizufügende Unterlagen

    1. a) Antragsformular
    2. b) Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
    3. c) Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
    4. d) Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
    5. e) Aktuelle Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen

        und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind

     

    Berechtigungen

    Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken

    • in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer
    • im eingeschränktem Halteverbot oder Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290.1 StVO
    • auf Bewohnerparkplätzen § 45 (1) b StVO

    zu parken, soweit und solange dies - mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten - zur Durchführung von Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten notwendig ist.

    Der überörtliche Handwerkerparkausweis gilt nicht in Fußgängerzonen. Bei erforderlichen Arbeiten in Fußgängerzonen ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

    Jeder Handwerkerparkausweis gilt für ein Fahrzeug. Er ist übertragbar auf bis zu 4 weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug.

    Die Handwerkerparkausweise sind im Original mitzuführen und im Sichtbereich der Frontscheibe auszulegen.

    Fahrzeugwechsel

    Der Original Handwerkerparkausweis muss bei einem Fahrzeugwechsel mit dazugehörigen neuen Fahrzeugpapieren zur Änderung der Behörde vorgelegt werden.

    Gültigkeitsdauer des Ausweises

    Die Gültigkeitsdauer des Handwerkerparkausweises beträgt immer ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7e62be81d52907efc894beeff7bc9d16

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • aktuelle Meldebestätigung
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
    • Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de