Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Die Anwohnerparkausweise können online auf dieser Seite oder schriftlich im Bürgerbüro beantragt werden.
In verschiedenen Bereichen der Eschweiler Innenstadt kann Anwohnern eine Sonderparkberechtigung erteilt werden.
Mit der Sonderparkberechtigung für den Bereich A (nördlich des Stadtkerns) kann von freitagnachmittags 19 Uhr bis samstagmorgens 7 Uhr und von samstagnachmittags 19 Uhr bis sonntagmorgens 7 Uhr innerhalb des nachfolgenden Straßenbereiches geparkt werden:
- Peter-Paul-Straße zwischen Kolpingstraße und Preyerstraße (Nr. 17-33 bzw. 16-34)
- Parkstraße zwischen Peter-Paul-Straße und Peter-Liesen-Straße
- Kolpingstraße
Mit der Sonderparkberechtigung für den Bereich B (Innenstadtbereich nördlich der Inde) kann auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne dass die Parkuhr bedient oder ein Parkschein gelöst wird, montags bis freitags von 16:30 bis 19 Uhr innerhalb des nachfolgenden Straßenbereiches geparkt werden:
- Indestraße zwischen Peilsgasse und Nordstraße (Nr. 79-135)
- Dürener Straße zwischen Preyerstraße und Kochsgasse (Nr. 93-1 bzw. 96-2)
- Kochsgasse
- Grabenstraße zwischen Indestraße und Dürener Straße (Nr. 1-13 bzw. 2-24)
- Marktstraße
- Markt
- Wollenweberstraße
- Dürener Straße zwischen Drieschstraße und Peilsgasse
- Schnellengasse
- Brunnenhof
- Mauerweg
- Johannes-Rau-Platz
- Peilsgasse
Mit der Sonderparkberechtigung für den Bereich C (Innenstadtbereich sündlich der Inde) kann ebenfalls auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne dass die Parkuhr bedient oder ein Parkschein gelöst wird, montags bis freitags von 16:30 bis 19 Uhr innerhalb des nachfolgenden Straßenbereiches geparkt werden:
- Uferstraße
- Hompeschstraße zwischen Uferstraße und Martin-Luther-Straße (Nr. 1-17 bzw. 2-16)
- Josefstraße
- Martin-Luther-Straße zwischen Hompeschstraße und Neustraße (Nr. 3-31 bzw. 4-12)
- Moltkestraße zwischen Kaiserstraße und Marienstraße (Nr. 2-30 bzw. 1-23)
- Parkplatz Marienstraße
- Rosenallee zwischen Kaiserstraße und Marienstraße (Nr. 21-1 bzw. 26-2)
- Franzstraße
- Kaiserstraße zwischen Moltkestraße und Franzstraße (Nordseite/Nr. 1-15)
- Marienstraße
- Langwahn zwischen Marienstraße und Dechant-Deckers-Straße (Nr. 71-31 und 62-2)
- Englerthstraße (einschließlich Fußgänderzone)
- Verlängerte Kochsgasse (Nr. 30-34 und 17-21)
- Fußgängerzone Grabenstraße und Neustraße (Nr. 25-85 bzw. 34-84)
- Hospitalgasse
- Rosenallee zwischen Bismarckstraße und Kaiserstraße (Nr. 23-29 bzw. 28-34)
- Dechant-Deckers-Straße
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
-
Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Fristen
Kosten
Hinweise für Eschweiler
Die Gebühr für die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises ist unterschiedlich.
Die Gebühr beträgt
- 10 € für den Bereich A,
- 30 € für den Bereich B und
- ebenfalls 30 € für den Bereich C.
- jegliche Änderung 15 € (Neuausstellung nach Verlust, Änderung Kennzeichen etc.)
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler